Zwischen der Kampfsport Akademie Mojica in Unterägeri, vertreten durch ihren Leiter Alberto Navarro Mojica, und dem/der nachstehend bezeichneten Kursteilnehmer/in wird der folgende Vertrag abgeschlossen:
Vertragszweck:
Ausbildung im schuleigenen Shui Zhu Do Kampfkunstsystem.
1. Leistungen der Schule:
1. Die Schule verpflichtet sich zur Erteilung von Kampfkunstunterricht / MMA (Mixed Martial Arts) durch
ausgebildete und erfahrene Lehrer/innen.
2. Der/ die Kursteilnehmer/in besitzt einen Anspruch auf Ausbildung in Gruppen.
3. Die Schule verpflichtet sich zur Errichtung eines Schulreglements, in welchem vorab Betrieb, Ordnung,
Trainingsart und Trainingsort geregelt werden.
4. Die Schule verpflichtet sich, die Kursteilnehmer/innen von allfälligen Kursen, sonstigen Ausbildungs-
möglichkeiten und Wettkämpfen in Kenntnis zu setzen und geeignete Bewerber zu empfehlen.
5. Die Schule verpflichtet sich zur periodischen Regelung der schulinternen Prüfungen. Bestandene Prüfungen
werden mit einem Diplom und einem Grad-Gürtel geehrt.
2. Pflichten des Kursteilnehmers:
2.1 Der/die Kursteilnehmer/in verpflichtet sich zur Bezahlung eines monatlichen Kursbeitrages.
3. Vertragsdauer:
-
Der Schulvertrag dauert mindestens drei Monate (gerechnet ab Kursbeginn-Datum). Er wird, falls eine Kündigung ausbleibt, jeweils um einen weiteren Monat verlängert.
-
Falls der/die Kursteilnehmer/in durch ärztliches Zeugnis nachweist, dass er/sie am Training nicht teilnehmen konnte oder kann, wird die Vertragsdauer um die Zeit des Kursunterbruchs verlängert.
-
Die Schule ist berechtigt, das Training während den rechtzeitig bekanntzugebenden Ferien (jährlich insgesamt fünf Wochen) an gesetzlichen Feiertagen sowie zu Zeiten der von der Shui Zhu Do-Schule organisierten Kurse und Lager, ohne Nachholpflicht, ausfallen zu lassen.
-
Vertragsbeendigung:
4.1.Der Schulvertrag kann nach den ersten drei Monaten jeweils auf Ende jeden Monats mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen.
4.2.Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigen Gründen (z.B. unsportlichem Verhalten) bleibt der Schulleitung vorbehalten.
5. Haftung:
5.1.Jede Haftung für in der Schule erlittene Unfälle wird abgelehnt. Dasselbe gilt in Bezug auf abhanden gekommene persönliche Sachen.
5.2.Jede/r Teilnehmer/in hat selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für die von ihm/ihr verursachten Schäden der Räumlichkeiten und Einrichtungen hat er/sie selber aufzukommen.
5.3.Der/die Unterzeichnete bestätigt mit seiner Unterschrift die Vertragsstatuten gelesen und eine Vertragskopie erhalten zu haben. Er/sie erklärt sich mit allen Punkten einverstanden.
6. Gerichtsstand:
6.1 Gerichtsstand für diesen Vertrag ist Unterägeri. Bemerkungen:________________________________________________________________________________